Begleitetes Fahren
Bundesrat gibt grünes Licht für Begleitetes Fahren ab 17! |
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Der Bundesrat hat dem niedersächsischen Verordnungsantrag auf einen Modellversuch „Begleitetes Fahren ab 17“ Grünes Licht gegeben. Damit wird es Jugendlichen in Niedersachsen und anderen interessierten Bundesländern künftig möglich sein, bereits ab 16 1/2 Jahren erste Fahrpraxis hinterm Steuer zu sammeln.
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Hinweise |
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Ausbildung und Prüfung wie bisher |
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Bis zur Vollendung des 18. Lebensjahres dürfen Jugendliche nur in Begleitung einer mindestens 30 Jahre alten Person entsprechende Fahrzeuge führen.
Die Jugendlichen müssen die Fahrerlaubnisprüfung bestanden und an einer auf das "Begleitete Fahren" vorbereitenden Veranstaltung teilgenommen haben.
Beginn der Probezeit
Fahranfänger ist verantwortlicher Fahrzeugführer |
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Auflagen:
- Teilnahme an einer 90-minütigen Einweisung – hier werden Hintergründe und Rollenverteilung detailliert besprochen
- Erwerb der Fahrerlaubnis der Klassen B und BE ab 17 Jahren
- Fahren bis 18 Jahren nur in Begleitung
- Freiwillige fahrpädagogische Betreuung
- Fahrleistung ca. 5.000 km in ca. 10 Monaten (Empfehlung)
- offene Begleitregelung (es müssen nicht die Eltern sein)
Begleitperson:
- Mindestalter 30 Jahre
- Teilnahme an einer 90-minütigen Einweisung – hier werden Hintergründe und Rollenverteilung detailliert besprochen
- Seit mindestens 5 Jahren ununterbrochen im Besitz der Fahrerlaubnis Klasse B oder Klasse 3 (alt)
- Maximal 3 Punkte im Verkehrszentralregister
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Neueste Informationen zu diesem Thema finden Sie unter : www.begleitetes-fahren.de |
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Quelle: |
Niedersächsisches Ministerium für Wirtschaft,
Technologie und Verkehr, Ref. 46
Friedrichswall 1
30159 Hannover |